Erwachsenenschutzgesetz
Sie lernen das Erwachsenenschutzgesetz kennen.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung und des wachsenden Rechtsverkehrs werden sich in Zukunft noch mehr Menschen mit solchen Fragen auseinandersetzen müssen. Das Erwachsenenschutzrecht eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten und Wege. Das Gesetz über die Rechte von Erwachsenen sieht vier Arten vor:
1. die Vorsorgevollmacht.
2. die gesetzliche Vertretung durch eine Person, die der Betroffene ausgesucht hat.
3. die gesetzliche Vertretung durch eine Person, die vom Betroffenen ausgewählt wurde.
4. die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die vom Gericht bestellt wurde.
Dieses Seminar ermöglicht es Ihnen, die Unterschiede zu erkennen und individuelle Anwendungsstrategien zu entwickeln.
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